Funksignalsuchfahrten
 
Formulare für Funksignalsuchfahrten
 
Meldung über die Durchführung einer Funksignalsuche

nach den Richtlinien für Funksignalsuche 4/97 des Deutschen Arbeitskreis für CB-und NOTFUNK e. V. gemäß Beschluss vom 14.4.1993 Bund-Länder Fachausschuss für den Straßenverkehr und die Verkehrspolizei (BLFA-STVO) und der Sondergenehmigung für Funksignalsuchen gemäss Amtsblatt-Verfügung Nr. 281/1994 Bundesministerium für Post und Telekommunikation. Die Meldegebühr beträgt EUR 8,00.

Das Antragsformular zur Meldung der Durchführung von Funksignalsuchfahrten (PDF)
(Stand: 18.05.2007)
 
Wichtige Information:
  
Seit  Anfang 2008 waren die Telefonnummern und das Postfach des DAKfCBNF e.V. in Dresden aus technischen Gründen nicht erreichbar.

Nach dem Tod des Geschäftsführers des DAKfCBNF e.V.  im Dezember 2007, wurden die Telefonnummern, wie auch das Postfach von den Hinterbliebenen gekündigt.


Nun ist es gelungen, das Postfach unter der ursprünglichen Nummer wieder zu beleben. Auch mehrere Telefonnummern konnten in Dresden neu eingerichtet werden.
Sowohl die Rufzeichenstelle, wie auch die Funksignalsuchfahrtstelle sind unter dem selben Postfach, den Nummern und
e-Mailadressen erreichbar.
Das Konto, mit der Nr.: 3 572 151 009, BLZ 850 900 00 bei der Dresdner Volksbank, Raiffeisenbank eG blieb weiter bestehen und wurde nicht geändert.
 
Sie erreichen die Peilfunkstelle des DAKfCBNF wie folgt:
Anschrift:TelefonE-Mail
Peilfunkstelle des DAKfCBNFTelefon:
Fax:
03 51- 8 11 2 999-4
03 51- 8 11 2 999-5
info@dakfcbnf.org oder

Peilfunkstelle
Postfach 51 26 05
D - 01315 Dresden
Bei der Verwendung von Vordrucken des DAKfCBNF e.V., kann ab jetzt das Postfach 512605 in D 01315 Dresden wieder benutzt werden.

Die Wiederbelebung des Postfaches hat aus Bearbeitungs- und Datenschutzgründen (6 Monate) so lange gedauert.

Der DAKfCBNF e.V. bittet um Verständnis und bedankt sich für die aufgebrachte Geduld.

Der Vorstand